Die Rechte von LGBTQIA+-Personen in Deutschland haben eine lange und bewegte Geschichte – von Kriminalisierung und gesellschaftlicher Ächtung bis hin zur rechtlichen Gleichstellung und wachsender Akzeptanz. Die Entwicklung dieser Rechte zeigt, wie sich gesellschaftliche Normen über Jahrzehnte hinweg verändert haben und wie politischer Druck sowie mutige Aktivist:innen für Veränderungen gesorgt haben.
Während homosexuelle Handlungen über Jahrhzehnte hinweg strafrechtlich verfolgt wurden, brachte das 20. Jahrhundert einen langsamen, aber stetigen Wandel. Die ersten Reformen setzten in den späten 1960er-Jahren ein, doch es dauerte bis in die 2000er, bevor LGBTQIA+-Menschen umfassende Rechte erhielten. Die Ehe für alle, das Verbot von Konversionstherapien und die Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt sind Meilensteine auf diesem Weg. Doch trotz dieser Erfolge gibt es nach wie vor Herausforderungen – sei es in Form gesellschaftlicher Vorurteile, rechtlicher Lücken oder anhaltender Diskriminierung.
In diesem Artikel werfen wir einen detaillierten Blick auf die Geschichte der LGBTQIA+-Rechte in Deutschland. Wir verfolgen den Wandel von Strafbarkeit zur Gleichberechtigung anhand zentraler Meilensteine und zeigen auf, welche Errungenschaften bereits erreicht wurden und wo weiterhin Handlungsbedarf besteht.
Strafbarkeit und Diskriminierung (bis 1969)
Über jahrzehnte hinweg war Homosexualität in Deutschland strafbar. Besonders der §175 des Strafgesetzbuches (StGB) spielte eine entscheidende Rolle bei der Kriminalisierung von Männern, die gleichgeschlechtliche Beziehungen führten. Diese gesetzliche Grundlage führte nicht nur zu juristischer Verfolgung, sondern auch zu gesellschaftlicher Ächtung und Diskriminierung.
§175 StGB: Die gesetzliche Grundlage der Verfolgung
Der §175 wurde bereits im Jahr 1871 ins Reichsstrafgesetzbuch aufgenommen und stellte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe. In der ursprünglichen Form lautete das Gesetz:
"Unzucht zwischen Männern ist mit Gefängnis zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden."
Während lesbische Beziehungen nicht explizit verboten waren, wurden sie gesellschaftlich oft tabuisiert und ignoriert. In der Weimarer Republik gab es erste Reformbestrebungen, die jedoch mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten ein jähes Ende fanden.
Die Verfolgung in der NS-Zeit
Unter der Herrschaft der Nationalsozialisten wurde der §175 massiv verschärft. 1935 erhöhte das NS-Regime die Strafandrohung und erweiterte den Tatbestand: Schon ein bloßer Verdacht oder eine vermutete homosexuelle Handlung konnte zu einer Verurteilung führen. Während der NS-Zeit wurden über 50.000 Männer verurteilt, viele von ihnen landeten in Konzentrationslagern. Homosexuelle Häftlinge wurden dort durch den rosa Winkel gekennzeichnet und waren systematischen Misshandlungen ausgesetzt.
Nachkriegszeit: Fortsetzung der Verfolgung
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs blieb der verschärfte §175 in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. In den Jahren zwischen 1945 und 1969 wurden über 50.000 Männer nach diesem Paragrafen verurteilt. Die BRD übernahm weitgehend die NS-Version des Gesetzes, während die DDR die Vorstufe des ursprünglichen Reichsstrafgesetzbuches aus dem Jahr 1871 verwendete und Verfolgungen nach und nach reduzierte.
Erst 1969 kam es in der Bundesrepublik Deutschland zur ersten Reform des §175 – ein entscheidender Schritt hin zur Entkriminalisierung homosexueller Handlungen. Doch der Weg zur vollständigen Abschaffung des Gesetzes sollte noch Jahrzehnte dauern.
Die ersten Reformen (1969–1994)
Die gesellschaftlichen Umbrüche der 1960er-Jahre, die sexuelle Revolution und die aufkommende Bürgerrechtsbewegung führten in Deutschland zu einer Neubewertung der rechtlichen Lage von Homosexuellen. Die Jahre zwischen 1969 und 1994 markieren einen langsamen, aber bedeutsamen Wandel von einer repressiven Gesetzgebung hin zu einer vorsichtigen Anerkennung von LGBTQIA+-Rechten.
Die Teilentkriminalisierung 1969: Ein erster Schritt
Am 25. Juni 1969, wenige Wochen vor dem Ende der Kanzlerschaft von Kurt Georg Kiesinger, verabschiedete der Bundestag eine erste Reform des §175 StGB. Diese trat am 1. September 1969 in Kraft und hatte weitreichende Folgen:
- Einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen erwachsenen Männern über 21 Jahren wurden straffrei.
- Homosexuelle Handlungen mit Männern unter 21 Jahren blieben weiterhin strafbar.
- Die Gesetzgebung blieb damit restriktiver als für heterosexuelle Beziehungen, bei denen die allgemeine Schutzaltersgrenze bei 14 Jahren lag.
Diese Reform bedeutete für viele schwule Männer in Westdeutschland eine deutliche Verbesserung, jedoch war sie keine vollständige Gleichstellung. Die Diskriminierung blieb bestehen, insbesondere durch das fortbestehende erhöhte Schutzalter und gesellschaftliche Vorurteile.
Weitere Liberalisierung in den 1970er- und 1980er-Jahren
Trotz der Reform von 1969 blieb die Strafverfolgung homosexueller Männer ein Problem. Erst mit einer weiteren Reform 1973 wurde das Schutzalter auf 18 Jahre gesenkt, was jedoch weiterhin eine Ungleichbehandlung gegenüber heterosexuellen Beziehungen bedeutete.
Parallel dazu entstanden in den 1970er-Jahren zunehmend homosexuelle Emanzipationsbewegungen in Deutschland. Insbesondere in den Großstädten Berlin, Hamburg und Frankfurt bildeten sich Aktivistengruppen, die für Gleichberechtigung und Sichtbarkeit kämpften. 1979 fand in Bremen der erste CSD (Christopher Street Day) in Deutschland statt – ein Meilenstein für die Community.
Die 1980er-Jahre wurden stark von der HIV/AIDS-Krise geprägt. Während die Krankheit zunächst als "Schwulenseuche" stigmatisiert wurde, führten die medizinische Forschung und der Aktivismus der Betroffenen zu einem Wandel im öffentlichen Diskurs. Organisationen wie die Deutsche AIDS-Hilfe wurden gegründet, um Aufklärung und Unterstützung zu leisten.
Die Abschaffung des §175 im Jahr 1994
Ein entscheidender Moment in der deutschen LGBTQIA+-Geschichte war das Jahr 1994. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands wurde die vollständige Abschaffung des §175 StGB beschlossen. Damit wurden homosexuelle Männer in den Augen des Gesetzes erstmals gleichgestellt.
Mit dieser Reform endete offiziell die strafrechtliche Diskriminierung schwuler Männer in Deutschland – fast 123 Jahre nach der Einführung des Paragrafen. Doch der Kampf um echte Gleichberechtigung war damit noch nicht beendet.
Anerkennung und Gleichstellung (1994–2017)
Mit der Abschaffung des §175 StGB im Jahr 1994 endete zwar die strafrechtliche Diskriminierung homosexueller Männer, doch von echter Gleichberechtigung war Deutschland noch weit entfernt. In den folgenden Jahrzehnten kämpfte die LGBTQIA+-Community weiter für rechtliche Anerkennung – insbesondere in den Bereichen Partnerschaft, Familie und Antidiskriminierung.
Die "Eingetragene Lebenspartnerschaft" – Ein Kompromiss (2001)
Ein bedeutender Meilenstein auf dem Weg zur Gleichstellung war die Einführung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft im Jahr 2001. Diese wurde unter der rot-grünen Bundesregierung unter Gerhard Schröder beschlossen und trat am 1. August 2001 in Kraft.
Die Lebenspartnerschaft ermöglichte gleichgeschlechtlichen Paaren erstmals eine rechtliche Anerkennung ihrer Beziehung. Allerdings gab es erhebliche Unterschiede zur Ehe:
- Eingetragene Lebenspartner*innen hatten kein gemeinsames Adoptionsrecht.
- Steuerliche Vorteile, wie das Ehegattensplitting, blieben ihnen verwehrt.
- In vielen Bereichen galten sie weiterhin als Bürger*innen zweiter Klasse.
Trotz dieser Einschränkungen war die Einführung der Lebenspartnerschaft ein großer symbolischer Fortschritt und eine rechtliche Absicherung für viele gleichgeschlechtliche Paare.
Schrittweise Gleichstellung: Adoptionsrecht und Antidiskriminierung
In den folgenden Jahren wurde die rechtliche Situation für LGBTQIA+-Personen in Deutschland weiter verbessert:
- 2004: Einführung der Stiefkindadoption, die es ermöglichte, das leibliche Kind des/der Partner*in zu adoptieren.
- 2006: Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), das Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung im Arbeitsleben und bei Dienstleistungen verbot.
- 2013: Einführung der Sukzessivadoption, die es ermöglichte, dass Lebenspartner*innen nacheinander ein Kind adoptieren konnten.
Trotz dieser Fortschritte blieb die vollständige Gleichstellung mit der Ehe weiterhin aus. Kritiker:innen sahen die "Eingetragene Lebenspartnerschaft" als eine Art "Ehe zweiter Klasse".
Ehe für alle: Der historische Durchbruch (2017)
Der entscheidende Wendepunkt kam im Sommer 2017. Nachdem sich Bundeskanzlerin Angela Merkel überraschend für eine "Gewissensentscheidung" im Bundestag ausgesprochen hatte, wurde am 30. Juni 2017 mit großer Mehrheit die "Ehe für alle" beschlossen.
Die wichtigsten Änderungen:
- Gleichgeschlechtliche Paare konnten nun offiziell heiraten.
- Sie erhielten vollständige Adoptionsrechte.
- Die "Eingetragene Lebenspartnerschaft" wurde abgeschafft (bestehende Partnerschaften konnten in eine Ehe umgewandelt werden).
Am 1. Oktober 2017 trat das Gesetz in Kraft – ein historischer Tag für die LGBTQIA+-Community in Deutschland. Nach Jahrzehnten des Kampfes war die volle rechtliche Gleichstellung endlich erreicht.
Doch auch nach der Eheöffnung gab es weiterhin Herausforderungen und offene Fragen, insbesondere in Bezug auf Trans*- und Inter*-Rechte.
Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen (2017–heute)
Mit der Einführung der Ehe für alle im Jahr 2017 wurde ein entscheidender Meilenstein für die Gleichberechtigung von LGBTQIA+-Personen in Deutschland erreicht. Dennoch bedeutet gesetzliche Gleichstellung nicht automatisch gesellschaftliche Akzeptanz. In den letzten Jahren gab es weitere Fortschritte, aber auch Herausforderungen, die zeigen, dass der Kampf für volle Gleichberechtigung noch nicht abgeschlossen ist.
Verbot von Konversionstherapien (2020)
Ein bedeutender Schritt zum Schutz queerer Menschen war das Verbot von sogenannten Konversionstherapien im Jahr 2020. Diese Pseudobehandlungen, die darauf abzielen, homosexuelle oder transgeschlechtliche Menschen "umzupolen", sind nicht nur wissenschaftlich widerlegt, sondern auch extrem schädlich.
Das Gesetz verbietet:
- Jegliche Konversionstherapien für Minderjährige.
- Behandlungen von Erwachsenen, wenn diese unter Druck oder Täuschung zustimmen.
- Werbung und Vermittlung solcher "Therapien".
Kritiker*innen bemängeln jedoch, dass das Gesetz nicht weit genug gehe, da einige Schlupflöcher bestehen und Konversionstherapien in bestimmten religiösen Kontexten weiterhin praktiziert werden könnten.
Dritte Geschlechtsoption "divers" (2018)
Ein weiteres wichtiges Gesetz trat Ende 2018 in Kraft: Die Anerkennung einer dritten Geschlechtsoption. Seitdem können intergeschlechtliche Personen in offiziellen Dokumenten statt "männlich" oder "weiblich" die Option "divers" wählen.
Dieses Gesetz wurde aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts verabschiedet, das feststellte, dass die bisherige Praxis gegen das Persönlichkeitsrecht verstößt. Dennoch gibt es Kritik, da für den Eintrag "divers" ein ärztliches Attest erforderlich ist, was die Selbstbestimmung einschränkt.
Das Selbstbestimmungsgesetz (seit 2024)
Am 1. November 2024 trat das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft und löste das bis dahin geltende Transsexuellengesetz (TSG) aus dem Jahr 1981 ab. Dieses neue Gesetz stellt einen bedeutenden Fortschritt für die Rechte von trans*, inter* und nicht-binären Menschen dar und vereinfacht die Änderung des Geschlechtseintrags erheblich.
Die wichtigsten Änderungen:
- Geschlechtseintrag und Vorname können durch eine einfache Erklärung beim Standesamt geändert werden.
- Psychologische Gutachten und gerichtliche Verfahren sind nicht mehr erforderlich.
- Ein Sperrfrist-System von einem Jahr verhindert willkürliche Änderungen.
- Besondere Schutzregelungen für Minderjährige: Unter 14 Jahren müssen die Sorgeberechtigten den Antrag stellen, Jugendliche ab 14 Jahren können mit Zustimmung der Eltern selbst entscheiden.
Seit der Einführung des Gesetzes haben bereits zahlreiche Menschen in Deutschland von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Kritiker*innen sehen jedoch weiterhin Herausforderungen in der Umsetzung, etwa den Schutz von trans* Personen vor Diskriminierung und den Umgang mit geschlechtsspezifischen Räumen.
Anhaltende Herausforderungen: Gewalt und Diskriminierung
Trotz der gesetzlichen Fortschritte bleibt Diskriminierung gegen LGBTQIA+-Personen ein Problem:
- Hassverbrechen: Die Zahl der Angriffe auf queere Menschen ist in den letzten Jahren gestiegen. 2022 verzeichnete die Polizei über 1.000 Fälle queerfeindlicher Gewalt – die Dunkelziffer dürfte weit höher sein.
- Arbeitswelt: Obwohl das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Schutz vor Diskriminierung bietet, erleben viele LGBTQIA+-Personen Benachteiligung am Arbeitsplatz.
- Schule und Bildung: In vielen Schulen fehlt es an Aufklärung über LGBTQIA+-Themen, wodurch Vorurteile weiterbestehen.
Gesellschaftlicher Wandel und wachsende Akzeptanz
Trotz dieser Herausforderungen gibt es viele positive Entwicklungen:
- CSD-Veranstaltungen in Deutschland verzeichnen immer mehr Teilnehmende.
- Unternehmen setzen verstärkt auf Diversität und fördern queere Mitarbeitende.
- Die öffentliche Wahrnehmung verändert sich: LGBTQIA+-Themen sind präsenter in Medien, Politik und Gesellschaft.
Doch der Kampf für Gleichberechtigung ist noch nicht vorbei. Besonders trans* und nicht-binäre Menschen stehen weiterhin vor rechtlichen und gesellschaftlichen Hürden. Die kommenden Jahre werden zeigen, wie Deutschland mit diesen Herausforderungen umgeht.
Fortschritte, Bedrohungen und politische Positionen
Die Entwicklung der LGBTQIA+-Rechte in Deutschland zeigt einen beeindruckenden Wandel von Kriminalisierung hin zur rechtlichen Gleichstellung. Errungenschaften wie die Ehe für alle und das Selbstbestimmungsgesetz markieren wichtige Meilensteine. Dennoch sind diese Fortschritte nicht unumkehrbar, und aktuelle politische Strömungen stellen eine potenzielle Bedrohung für die erkämpften Rechte dar.
Politische Bedrohungen durch rechte Strömungen und Parteien
In den letzten Jahren haben rechte Parteien wie die Alternative für Deutschland (AfD) an Einfluss gewonnen. Ihre Rhetorik und Programmatik zielen oft darauf ab, die Rechte von LGBTQIA+-Personen einzuschränken oder bereits erreichte Fortschritte rückgängig zu machen. Die AfD fordert beispielsweise die Abschaffung des Amtes des Queer-Beauftragten der Bundesregierung und lehnt das Selbstbestimmungsgesetz ab.
Auch innerhalb der CDU/CSU gibt es Strömungen, die LGBTQIA+-Themen kritisch gegenüberstehen. Obwohl die Union offiziell die Ehe für alle anerkennt, gab es in der Vergangenheit Widerstand gegen deren Einführung. Aktuell sind im Wahlprogramm der CDU/CSU kaum konkrete Maßnahmen zur Förderung der Rechte von LGBTQIA+-Personen zu finden, was auf eine passive Haltung hindeutet.
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) positioniert sich in sozialen Fragen ambivalent. Während wirtschaftspolitische Themen im Vordergrund stehen, fehlen klare Aussagen zur Unterstützung von LGBTQIA+-Rechten. Diese Unklarheit birgt das Risiko, dass die Anliegen der Community vernachlässigt werden.
Bewertung der Wahlprogramme hinsichtlich LGBTQIA+-Rechten
- AfD: Das Wahlprogramm der AfD enthält keine positiven Maßnahmen zur Förderung von LGBTQIA+-Rechten. Im Gegenteil, es finden sich Passagen, die auf eine Rücknahme bestehender Rechte abzielen. Die Partei spricht sich gegen das Selbstbestimmungsgesetz aus und propagiert ein traditionelles Familienbild, das LGBTQIA+-Personen ausschließt.
- CDU/CSU: Die Union erwähnt LGBTQIA+-Themen nur am Rande. Es gibt keine konkreten Vorschläge zur Verbesserung der Situation von LGBTQIA+-Personen. Diese Zurückhaltung kann als fehlendes Engagement für die Belange der Community interpretiert werden.
- BSW: Im Wahlprogramm des Bündnisses Sahra Wagenknecht fehlen spezifische Aussagen zu LGBTQIA+-Rechten. Diese Leerstelle lässt Raum für Interpretationen und birgt die Gefahr, dass LGBTQIA+-Themen in der politischen Agenda des BSW keine Priorität haben.
Die erkämpften Rechte der LGBTQIA+-Community in Deutschland stehen vor neuen Herausforderungen. Insbesondere rechte Parteien wie die AfD verfolgen Programme, die eine Rücknahme dieser Errungenschaften anstreben. Auch die passive oder unklare Haltung anderer Parteien wie der CDU/CSU und des BSW kann zu einer Verschlechterung der Bedingungen für LGBTQIA+-Personen führen. Es ist daher entscheidend, wachsam zu bleiben und sich weiterhin für den Schutz und die Erweiterung der Rechte der LGBTQIA+-Community einzusetzen.